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Fragen und Antworten zum Ergebnis der Tarifrunde 2024
Weitere Regelungen im Tarifergebnis

Wozu braucht es den TV Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo)? Kann ich wegen meiner Teilnahme an Warnstreiks belangt werden?

Wozu braucht es den TV Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo)? 
Der TV AVo ist in seiner Laufzeit an den Entgelttarifvertrag gekoppelt und wird gemeinsam mit diesem regelmäßig neu abgeschlossen. Die Tarifvertragsparteien stellen durch den TV AVo die Finanzierung des individuellen Anspruchs auf Altersteilzeit bis zu Erreichung der 4 % Quote sicher. Dafür wurden 2015 mit Vereinbarung des TV FlexÜ 0,4 % des Tarifvolumens eingebracht. Die Finanzierung wurde durch die Fortschreibung dieses für die Altersteilzeit eingebrachten Tarifvolumens in Höhe von 0,4 % erneut sichergestellt.

Kann ich wegen meiner Teilnahme an Warnstreiks belangt werden? 
Wie in jeder Tarifrunde haben wir – für den Fall, dass es z.B. bei Warnstreiks zu Ärger gekommen ist, eine Maßregelungsklausel vereinbart: Jede Maßregelung von Beschäftigten oder Auszubildenden aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifbewegung 2024 in der Metall- und Elektroindustrie in unseren Tarifgebieten Berlin, Brandenburg und Sachsen unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt ist. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, aus Anlass der Tarifbewegung 2024 keine Rechtsstreitigkeiten gegeneinander zu führen. Schadensersatzansprüche aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tarifbewegung 2024 entfallen. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche gegen eine Tarifvertragspartei. Altersteilzeitbeschäftigte erhalten Gelegenheit, streikbedingte Ausfallzeiten nachzuarbeiten. Eine Kürzung von Einmalzahlungen wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt.