Digitalisierung im Handwerk

Tarif
Elektrohandwerk

Im Elektrohandwerk gibt es eine verbindliche Tarifbindung In Berlin und Brandenburg. In Sachsen gibt es keine Tarifverträge mit der IG Metall.

Aktuelle Meldungen

Im Elektrohandwerk kommen Tarifverträge in Berlin und Brandenburg für ca. 30.000 Beschäftigte zur Anwendung. Hier gilt ein Entgelttarifvertrag und die Bedingungen für Azubis sind ebenfalls zwischen dem Landesinnungsverband und der IG Metall abgeschlossen.

ERA-Entgelte, Mindestentgelt, Ausbildungsvergütungen (PDF, 3 Seiten)

Arbeitszeit, Urlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, AVWL / EUW / bAV (PDF)

Der Tarifvertrag für Auszubildende wurde für Berlin und Brandenburg allgemeinverbindlich erklärt und gelten für alle Betriebe und Beschäftigten, egal, ob diese Innungsmitglied sind oder nicht.

Bekanntmachung für Berlin BAnz AT 05.12.2025 B13.pdf und Bekanntmachung für Brandenburg BAnz AT 05.12.2025 B14.pdf

In Sachsen gibt es für die ca. 25.000 Beschäftigten im Elektro-Handwerk keine Tarifverträge mit der IG Metall.

Im Elektrohandwerk gilt jedoch ein bundesweiter Branchen-Mindestlohn. Dieser beträgt im Jahr 2026 14,93 € und steigt in den Folgejahren an.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke.

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Tarifpolitik Textil, Handwerk, Holz/Kunststoff, Bahn/Halbleiter sowie Gleichstellung

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Tarifpolitik Metall- und Elektroindustrie (TG I & II), Handwerk und Holz- und Kunstoffindustrie

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