Betriebsräte von ZF Friedrichshafen in Ahrweiler im Gespräch mit einem Kollegen

Mitbestimmung
Betriebsräte

Mitbestimmung und Schutz von Arbeitnehmerrechten: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen besser als ohne. Die Löhne sind höher, die Arbeit sicherer und gesünder. Gemeinsam mit der IG Metall sind Betriebsräte eine schlagkräftige Interessenvertretung.

Aktuelle Meldungen zum Thema Betriebsräte

Bessere und sichere Arbeit mit Betriebsrat

Betriebliche Interessenvertretung braucht gewerkschaftlich organisierte und selbstbewusst handelnde Belegschaften.

In Verbindung mit gut qualifizierten Betriebsräten und der IG Metall erreichen wir unser Ziel: Arbeit sicher und fair.

Sichere Arbeitsplätze, angemessene Bezahlung, Innovation und betriebspolitische Gestaltungsziele für gute und faire Arbeit erarbeiten durchsetzen, das sind Aufgaben und Ziele, die engagierte IG Metall Betriebsräte gemeinsam mit Vertrauensleuten und Belegschaften in Angriff nehmen. Beteiligung ist dabei ein wesentlicher Baustein des Erfolgs.
 

Schutz für und durch Betriebsräte

Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – nach Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation.

 

Seminare für Betriebsräte

Bei uns in der Region bietet die Betriebsrätebildung Berlin-Brandenburg-Sachsen Seminare und Vernetzungskonferenzen für Mitglieder im Betriebsrat an. Die Angebote sind in der Regel Arbeitgeberfinanziert und können nach einen Beschluss des Gremiums besucht werden. Aber auch viele Angebote aus dem bezirklichen oder dem zentralen Bildungsangebot der IG Metall sind für die Arbeit im Betrieb nützlich und können mit einer Freistellung besucht werden.

Noch kein Betriebsrat? Dann wird es Zeit aktiv zu werden!

Gesetzlich ist geregelt: In Betrieben ab 5 Beschäftigten soll es Betriebsräte geben. Wer noch keinen Betriebsrat hat hat, sollte einen gründen. Wie das geht, erfährst Du hier:

Betriebsrat gründen
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Florian Witte

Politischer Sekretär

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Betriebspolitik, Frauen- und Gleichstellungspolitik, AGA

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