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Fragen und Antworten zum Ergebnis der Tarifrunde 2024
Die Ausbildungsvergütungen

Wie werden die Ausbildungsvergütungen mit dem Tarifabschluss 2024 erhöht?

Wie werden die Ausbildungsvergütungen mit dem Tarifabschluss 2024 erhöht?
Für die Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gilt die Ausbildungsvergütungstabelle, gültig ab 1. Mai 2024, weiter. 


Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140,00 Euro und ab 1. April 2026 zusätzlich um weitere 3,1 %.
Damit erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen überproportional.


Ausbildungsvergütungen in Euro Tarifgebiete I und II ab 1. Januar 2025 (plus 140 Euro)
1. Ausbildungsjahr 1.232
2. Ausbildungsjahr 1.296
3. Ausbildungsjahr 1.359
4. Ausbildungsjahr 1.419


Ausbildungsvergütungen in Euro Tarifgebiet Sachsen ab 1. Januar 2025 (plus 140 Euro)
1. Ausbildungsjahr 1.234
2. Ausbildungsjahr 1.297
3. Ausbildungsjahr 1.359
4. Ausbildungsjahr 1.422


Ausbildungsvergütungen in Euro Tarifgebiete I und II ab 1. April 2026 (plus 3,1 %)
1. Ausbildungsjahr 1.272 36,2 %
2. Ausbildungsjahr 1.335 38,0 %
3. Ausbildungsjahr 1.402 39,9 %
4. Ausbildungsjahr 1.461 41,6 %


Ausbildungsvergütungen in Euro Tarifgebiet Sachsen ab 1. April 2026 (plus 3,1 %)
1. Ausbildungsjahr 1.272 38,70 %
2. Ausbildungsjahr 1.337 40,67 %
3. Ausbildungsjahr 1.401 42,62 %
4. Ausbildungsjahr 1.466 44,59 %

Das T-ZUG (B) (siehe unten) wird jetzt im Februar gezahlt, bekommen Azubis im ersten Ausbildungsjahr diesen dann auch?
Ja, im Tarifergebnis ist klargestellt: Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr haben, auch wenn im Februar die 6-monatige Betriebszugehörigkeit noch nicht erfüllt ist, einen Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B).