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Fragen und Antworten zum Ergebnis der Tarifrunde 2024
Das neue tarifliche Zusatzgeld B
Wann wird das T-ZUG (B) ausgezahlt?
IG Metall
Wann wird das T-ZUG (B) ausgezahlt?
T-ZUG (B) wird ab 2025 bereits zum Ende Februar eines Kalenderjahres ausgezahlt. Bisher wurde das T-ZUG (B) zum 31. Juli ausgezahlt.
Wie hoch ist das T-ZUG B jetzt?
Das T-ZUG B beträgt im Jahr 2025 wie bisher 18,5 % des Eckentgeltes. Es wird ab dem Kalenderjahr 2026 dauerhaft von 18,5 % auf 26,5 % des Eckentgelts EG 5 H (TG I/TG II) bzw. EG 5 (Sachsen) erhöht (bzw. bei Azubis: der einschlägigen Ausbildungsvergütung). Der T-ZUG (B) ist für die unteren Entgeltgruppen im Verhältnis höher als für die oberen Entgeltgruppen. Mit seiner Erhöhung haben wir dauerhaft eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen im Tarifergebnis erreicht.
T-ZUG B:
18,5 % des Eckentgeltes im Feb 25:
26,5 % des Eckentgelts im Feb 26:
TG Sachsen
578,31 €
845,09 €
TG I und II
617,90 €
902,86 €
Kann das T-ZUG B weiterhin einseitig vom Arbeitgeber gestrichen werden?
Um das Plus für die unteren Entgeltgruppen zu erhalten, kann das T-ZUG (B) nicht mehr einseitig durch den Arbeitgeber bei schlechter wirtschaftlicher Lage entfallen. Es kann nur bei Liquiditätsengpässen durch freiwillige Betriebsvereinbarung von Ende Februar auf Ende April geschoben werden (wie vorher das T-Geld).
T-ZUG (B) wird jetzt im Februar gezahlt, bekommen Azubis im ersten Ausbildungsjahr diesen dann auch?
Ja, im Tarifergebnis ist klarbestellt: Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr haben, auch wenn im Februar die 6-monatige Betriebszugehörigkeit noch nicht erfüllt ist, einen Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B).